Erfreuliche Botschaft aus Bern!

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Die IG Engpassbeseitigung nimmt mit Freude das vom Bundesrat gestern verabschiedete aktuelle STEP Nationalstrassen zur Kenntnis. Darin beantragt der Bundesrat dem Parlament, fünf Projekte aus dem Realisierungshorizont 2030 dem Ausbauschritt 2023 zuzuweisen und definitiv zu beschliessen – eines davon ist das Projekt A1 Rosenbergtunnel in St.Gallen. Die 3. Röhre unter dem Rosenberg entlastet die an die Kapazitätsgrenze kommende Stadtautobahn. Zudem macht sie die notwendige Sanierung der Autobahnstrecke im Jahr 2037 möglich. 

«Die Botschaft des Bundesrates freut uns sehr; sie bestätigt Relevanz der 3. Röhre für die Stadt St.Gallen und das gesamte übergeordnete Strassennetz der Ostschweiz», sagt Kantonsrat Walter Locher, Präsident der IG Engpassbeseitigung. Die Sanierung der bestehenden Röhren unter dem Rosenbergtunnel ist unabdingbar und bereits geplant: sie soll ca. 2037 stattfinden. Ohne diese 3. Röhre würde es zu massiven Verkehrsproblemen in der Stadt und Umgebung kommen, da die Tunnelröhren während der Sanierung teilweise gesperrt werden müssen.

Der Verkehr in der Stadt würde in diesem Fall regelmässig – teilweise täglich – insbesondere zur Rushhour komplett zum Erliegen kommen. «Bereits bei anhaltender starker Überlastung leidet nicht nur die Volkswirtschaft, die Sicherheit der Bevölkerung – z. B. durch die Behinderung von Blaulichtfahrzeugen – ist beeinträchtig», sagt Walter Locher.

Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmenden

Die Lebensqualität der Stadt als Wohn-, Lebens- und Arbeitsraum wird mit der 3. Röhre stark verbessert. Sowohl die Stadt als auch die umliegenden Gemeinden werden wirkungsvoll vom drohenden Mehrverkehr bis zum Verkehrskollaps entlastet. Mit der 3. Röhre ist zudem die gute Erreichbarkeit der Stadt jederzeit sichergestellt.

Verbesserung für alle Verkehrsträger

«Mit Entscheid des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verkehrsentlastung der Stadt St.Gallen gemacht worden», sagt Walter Locher. «Für eine echte und langfristige Entlastung ist jedoch auch der Zubringer Güterbahnhof von grosser Relevanz.» 85 % des gesamten Verkehrs auf der A1 ist Ziel- und Quellverkehr von und in die Stadt. Für die städtische Verkehrsentlastung ist daher der Anschluss an das städtische Verkehrsnetz zwingend. Er erlaubt es, den motorisierten Individualverkehr weitestgehend unterirdisch abzuwickeln und schafft oberirdisch Raum und Sicherheit für Langsamverkehr.

Testplanung Güterbahnhof-Areal abgeschlossen

Kanton und Stadt St.Gallen haben die Testplanung für das Güterbahnhof-Areal abgeschlossen. Die Resultate haben der Kanton und die Stadt im Mai 2022 vorgestellt. Nun liegt der Schlussbericht vor. 

Wie könnte das Güterbahnhof-Areal in 2040 aussehen? Welche Nutzungen sind denkbar? Wie können die Arealentwicklung und der neue Autobahnanschluss bestmöglich aufeinander abgestimmt werden? Diese und weitere Fragen haben der Kanton und die Stadt St.Gallen mit der Testplanung zum Güterbahnhof-Areal untersucht.  

Für die Testplanung beauftragten Kanton und Stadt, unter Einbezug der SBB und der Appenzeller Bahnen, vier Planungsbüros. Ein Beurteilungsgremium, bestehend aus Fachleuten aus den Bereichen Städtebau, Architektur, Freiraum und Verkehr, hat die Lösungen bewertet. Begleitet wurde der Prozess von einem Sounding Board. 

Lösung ermöglicht Arealentwicklung  

Das Beurteilungsgremium empfiehlt, den neuen Autobahnanschluss an der St.Leonhardsbrücke zu realisieren. Der Anschluss soll das Güterexpeditionsgebäude in einem Tunnel unterqueren und gleisseitig bei der St.Leonhardsbrücke auftauchen. Der Standort bringt für die Arealentwicklung die meisten Vorteile. Dank dieser Lösung bleibt das geschützte Güterexpeditionsgebäude erhalten. Weiter können das Areal und der neue Autobahnanschluss bestmöglich entflechtet werden. 

Zum einen entlastet diese Trennung das Areal nahezu vollständig vom neuen Autobahnanschluss. Das schafft Raum für den Fuss- und Veloverkehr. Zum anderen ermöglicht die Lösung eine attraktive Bebauung mit Aufenthaltsmöglichkeiten wie zum Beispiel öffentlichen Plätzen. Für den Fuss- und Veloverkehr entstehen mit der Lösung neue Verbindungen, zum Beispiel die Zyli-Passerelle (Nord-Süd-Richtung). 

Städtebaulich anspruchsvoll  

Nebst den genannten Vorteilen bringt ein Autobahnanschluss an der St.Leonhardsbrücke auch Herausforderungen mit sich. So ist der geplante Knoten an der St.Leonhardsbrücke aus städtebaulicher Sicht anspruchsvoll. Das grosse Bauwerk mit sechs Fahrspuren würde das Stadtbild massgeblich prägen. Weiter würden der Fuss- und Veloverkehr sowie der öffentliche Verkehr an dieser Stelle benachteiligt. 

Ergebnisse vertiefen  

Aufgrund der Ergebnisse aus der Testplanung und den Empfehlungen des Begleitgremiums wurden im Syntheseplan die wichtigsten Eckwerte für die weitere Entwicklung des Areals Güterbahnhof festgehalten. In weiterführenden Verfahren sind die Erkenntnisse zu vertiefen. Ziel ist, das Areal möglichst vor der Fertigstellung des neuen Anschlusses in 2040 zu überbauen. Dafür erarbeiten Kanton und Stadt in einem nächsten Schritt den Bauablauf und die Baumethode. 

Der Schlussbericht ist auf der Webseite zur Testplanung aufgeschaltet: https://zubringer-gueterbahnhof.ch/testplanung/

IG zur Testplanung: Einmalige Chance für die Stadt St.Gallen

Die IG Engpassbeseitigung begrüsst das Ergebnis der Testplanung zum Areal Güterbahnhof, das gestern präsentiert wurde. Damit erhält die Stadt St.Gallen die einmalige Chance, dieses Gebiet städtebaulich optimal zu entwickeln und die bestehenden Gebäude des Güterbahnhofs zu erhalten. Der neue Autobahnanschluss mit unterirdischer Verkehrsführung entlastet mehrere Quartiere und bringt Vorteile für praktisch alle Verkehrsträger, auch den öffentlichen und den Langsamverkehr.

«Das Ergebnis der Testplanung ist sehr erfreulich», betont Kantonsrat Walter Locher, Präsident der IG Engpassbeseitigung: «Es zeigt, dass der unterirdische Anschluss an die Autobahn mit Tunnel Liebegg und Kreisel unterhalb des Güterbahnhof-Areals die Erreichbarkeit der Stadt sicherstellt und gleichzeitig oberirdisch den Raum für eine ideale städtebauliche Entwicklung freihält.» Auf dem Güterbahnhof-Areal ist eine oberirdische Bebauung möglich, während sich der Verkehr im Untergrund ab der Autobahn A1 zum unterirdischen Kreisel und hin zur St. Leonhard-Strasse einerseits sowie in das Gebiet Liebegg andererseits geführt wird. 

Verbesserung für alle Verkehrsträger

Eine wesentliche Erkenntnis der Testplanung ist, dass der Autobahnanschluss eine qualitative Aufwertung des Güterbahnhofareales ermöglicht. Weiter ist erfreulich, dass die Ein- und Ausfahrt in die Autobahn von der Arealerschliessung des Güterbahnhofareales getrennt werden kann. Für die Ein- und Ausfahrt in die unterirdische Verkehrsanlage werden nur wenige Prozente des ganzen Areals Güterbahnhof benötigt. Dennoch ist die Anbindung an die Geltenwilenstrasse und die St. Leonhard-Strasse gewährleistet. Weil 85% des gesamten Verkehrs auf der A1 Ziel- und Quellverkehr von und in die Stadt sind, ist der Anschluss an das städtische Verkehrsnetz für eine wirkliche Entlastung zwingend notwendig. Er erlaubt es, den motorisierten Individualverkehr weitestgehend unterirdisch abzuwickeln und schafft interessante neue Verbindungen für den Langsamverkehr (Velo- und Fussgängerverkehr). Insgesamt ermöglicht der neue Anschluss eine optimale Entlastung im Gebiet zwischen Riethüsli und Kreuzbleiche. Das gilt insbesondere auch für den öffentlichen Verkehr, der auf diesen wichtigen Knoten angewiesen ist.

Wohn- und Lebensraum aufgewertet

Die Entwicklung der Stadt als Wohn- und Lebensraum wird mit der gewählten Lösung stark verbessert, die angrenzenden Quartiere werden wirkungsvoll aufgewertet und vom Verkehr wesentlich entlastet. Zu begrüssen ist in diesem Zusammenhang auch die neue Passerelle für den Velo- und Langsamverkehr ab der Zylistrasse/Paradiesstrasse hin zur Oberstrasse. Mit dem unterirdisch geführten MIV und dem Anschluss an die A1 ist gleichzeitig die gute Erreichbarkeit der Stadt sichergestellt.

Region begrüsst Bundesratsentscheid zur 3. Röhre Rosenberg

St.Gallen, 31. März 2022. Gestern hat der Bundesrat das Generelle Projekt für den Bau der 3. Röhre durch den Rosenberg genehmigt. Die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden, die Stadt St.Gallen und die Gemeinde Teufen begrüssen diesen Entscheid. Mit dem Bau der 3. Röhre schafft der Bund die Voraussetzung für den langfristigen Betrieb der Stadtautobahn.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA plant den Bau der 3. Röhre durch den Rosenberg. Die Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, die Stadt St.Gallen und die Gemeinde Teufen begrüssen die Genehmigung des Generellen Projekts durch den Bundesrat. Mit dem Bau der 3. Röhre Rosenbergtunnel kann der Betrieb der Stadtautobahn langfristig sichergestellt werden. Ohne die 3. Röhre stände dem Verkehr während der notwendigen Komplettsanierung des bestehenden Tunnels nur eine Röhre zur Verfügung, womit das Verkehrsnetz im Raum St.Gallen zusammenbrechen würde.

Bau der 3. Röhre erfolgt ab 2030

Die dritte Röhre Rosenberg ist Teil des strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) Nationalstrassen. Mit dem Programm will der Bund die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes erhalten. Der Bau der 3. Röhre kann voraussichtlich ab 2030 beginnen.

Die STEP-Vorlage, die derzeit im nationalen Parlament in der Vernehmlassung ist, beinhaltet neben dem Neubau der 3. Röhre des Rosenbergtunnels einen unterirdischen Zubringer zum Güterbahnhof- Areal mit Verlängerung in Richtung Teufen. Der Zubringer entlastet das städtische Strassennetz, den Anschluss Kreuzbleiche und die Quartiere vom Verkehr. Die Tunnellösung schafft mehr Platz an der Oberfläche für den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr.

Der Bundesrat wird voraussichtlich 2025 über die Genehmigung des Generellen Projekts «Engpassbeseitigung St.Gallen inkl. Zubringer Güterbahnhof» entscheiden.

Gemeinsame Weiterbearbeitung

In einem nächsten Schritt erarbeitet das ASTRA das Ausführungsprojekt «3. Röhre Rosenberg». Parallel dazu planen das ASTRA und die Region den Zubringer Güterbahnhof weiter.

Mit der Engpassbeseitigung St.Gallen gehen der Bund, die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden, die Stadt St.Gallen und die Gemeinde Teufen die Verkehrsprobleme gemeinsam an. Die Engpassbeseitigung besteht aus den drei Projekten 3. Röhre Rosenberg, dem Zubringer Güterbahnhof und der Unterhaltsplanung Nationalstrassen UPlaNS. Die Region plant und erstellt den Tunnel Liebegg und die Anschlüsse an die Stadt im Rahmen des Zubringers Güterbahnhof. Die restlichen Projekte verantwortet der Bund.

(Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Appenzell-Ausserrhoden und St.Gallen sowie der Stadt St.Gallen und Teufen)

Dritte Röhre als erster Schritt für Verkehrsentlastung

St.Gallen, 30. März 2022. Die IG Engpassbeseitigung ist erfreut über den Entscheid des Bundesrats, der das Generelle Projekt für die dritte Röhre des Rosenbergtunnels genehmigt hat. Ebenso erfreulich ist die Tatsache, dass gemäss Bundesrat der unterirdische Autobahnzubringer zum Güterbahnhof-Areal mit Verlängerung in Richtung Appenzellerland parallel zum Teilprojekt dritte Röhre Rosenberg durch das ASTRA gemeinsam mit der Region weiterbearbeitet wird. 

«Wir sind erfreut über den raschen Entscheid des Bundesrates, der die Dringlichkeit der Verkehrsentlastung auf der A1 im Raum St. Gallen unterstreicht», sagt Kantonsrat Walter Locher als Präsident der IG Engpassbeseitigung. Die IG Engpassbeseitigung, der die Wirtschafts- und Verkehrsverbände der ganzen Region angehören, ist auch befriedigt darüber, dass die Planung an der Teilspange Güterbahnhof ebenfalls rasch und zeitgerecht fortgesetzt wird. Walter Locher und die IG Engpassbeseitigung halten dazu fest: «Das innerstädtische Verkehrsnetz kann nur mit dem Gesamtprojekt inklusive Zubringer und Tunnel wirklich entlastet und damit die Verkehrssituation in der Stadt St. Gallen nachhaltig verbessert werden.»

Bestvariante geht in Umsetzung

Mit dem Bau der dritten Röhre, der gemäss Astra nicht vor 2030 beginnen und rund sechs Jahre dauern wird, wird das erste Teilprojekt der 2019 präsentierten «Bestvariante» umgesetzt. In seiner Medienmitteilung hält der Bundesrat fest, dass auch die weiteren Projekte zur wirksamen «A1-Engpassbeseitigung» gehören. Wörtlich schreibt er: «Nebst dem Neubau der dritten Röhre des Rosenbergtunnels und der Sanierung der A1 mit einer Pannenstreifenumnutzung zwischen St. Fiden und Neudorf ist ein unterirdischer Autobahnzubringer zum Güterbahnhof-Areal mit Verlängerung in Richtung Appenzellerland vorgesehen.» 

Gesamtprojekt verflüssigt Verkehr und entlastet Quartiere

Das Gesamtprojekt ist aus Sicht der IG Engpassbeseitigung sehr stimmig, indem das Gesamtprojekt den Verkehr sowohl auf der Autobahn wie in der Stadt verflüssigt und die regionale Erreichbarkeit verbessert.  Gleichzeitig wird der Verkehr an der Oberfläche verringert, was mehr Platz für den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr verschafft und Quartiere stark entlastet. Und mit der hauptsächlich unterirdischen Führung der neuen Strassen und Anschlüsse bleibt die Entwicklung des Areals Güterbahnhof möglich. Die Stadtbevölkerung hat mit ihrem deutlichen Nein zur Güterbahnhof-Initiative 2016 im Übrigen bereits klar Ja gesagt zu dieser dringend nötigen Verkehrsentlastung.

Link zur bundesrätlichen Medienmitteilung: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-87782.html

«Bestvariante» überzeugt – auch kostenmässig

Aus Sicht der IG Engpassbeseitigung überzeugt die vom Bundesamt für Strassen ASTRA, den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden, der Stadt St.Gallen und der Gemeinde Teufen präsentierte «Bestvariante» für den Zubringer Güterbahnhof rundum. Zusammen mit der gleichzeitigen Einigung auf die Grundsätze des für die Region vorteilhaften Kostenteilers zwischen Bund und der Region bedeutet dies einen wichtigen Schritt hin zu einer optimalen Beseitigung des Engpasses auf der A1 und dem Zubringer.

Die IG Engpassbeseitigung freut sich über die offensichtlich gelungene Koordination zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Der gemeinsame Auftritt aller drei Ebenen und die gemeinsam präsentierte Lösung ist ganz im Sinn der IG Engpassbeseitigung, wie deren Präsident, Kantonsrat Walter Locher, festhält: «Gemeinsame Bestvariante und grundsätzliche Einigung beim Kostenteiler sind die wichtigsten Grundlagen dafür, dass nun die generellen Projekte gestartet werden können. Die für die Region genannten Kosten von 150 bis 200 Millionen zeigen, dass eine Realisierung auch tatsächlich finanzierbar ist.»

Die Kostenhöhe ist sehr erfreulich: Der Bund trägt die gesamten Aufwendungen für die 3. Röhre Rosenbergtunnel, die Pannenstreifenumnutzung, das Projekt Tunnel Feldli und den unterirdischen Kreisel. Die Region – das heisst die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden, die Stadt St.Gallen und die Gemeinde Teufen – müssen lediglich für die Kosten für die Anschlüsse an die Stadt und den Tunnel Liebegg aufkommen. Diese Kosten sind tiefer bzw. liegen im Rahmen anderer Umfahrungsprojekte im Kanton. Zum Vergleich: Bei der Umfahrung Bütschwil belaufen sich die Gesamtkosten auf 200,4 Mio. Franken (Preisbasis August 2008). Die Umfahrung Bazenheid kostet rund CHF 133 Mio. und die 2. Etappe der Umfahrung Wattwil rund CHF 125 Mio.

Der Zubringer Güterbahnhofs setzt sich gemäss Bestvariante aus dem Tunnel Feldli und einem unterirdischen Kreisel zusammen, von dem der Tunnel Liebegg und die Anschlüsse an die Stadt ausgehen. Diese Variante ist aus Sicht der IG Engpassbeseitigung sehr stimmig, indem das Gesamtprojekt (zu dem auch die dritte Röhre der A1 gehört) den Verkehr sowohl auf der Autobahn wie in der Stadt verflüssigt und die regionale Erreichbarkeit. Gleichzeitig wird der Verkehr an der Oberfläche verringert, was mehr Platz für den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr verschafft. Und mit der hauptsächlich unterirdischen Führung der neuen Strassen und Anschlüsse bleibt die Entwicklung des Areals Güterbahnhof möglich – ein Umstand, der auch die bisherigen Gegner dieses Anschlusses überzeugen sollte, sich der mehrheitlichen Haltung in der Bevölkerung anzuschliessen und sich für diese Bestvariante einzusetzen.

Bestvariante für Zubringer Güterbahnhof erarbeitet

Das Bundesamt für Strassen ASTRA, die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden, die Stadt St.Gallen und die Gemeinde Teufen haben sich auf eine Bestvariante für den Zubringer Güterbahnhof und auf die Grundsätze des Kostenteilers zwischen Bund und Region geeinigt. Auf dieser Grundlage das ASTRA und der Kanton St.Gallen die weiteren Planungsarbeiten für das Teilprojekt «Zubringer Güterbahnhof» in Angriff.

Heute fahren täglich über 80’000 Fahrzeuge durch den Rosenbergtunnel. Das ist ein Viertel mehr als vor zehn Jahren. Damit stösst die Autobahn in Spitzenzeiten an ihre Kapazitätsgrenzen. Bis 2030 gehen die entsprechenden Prognosen von einer weiteren Zunahme des Verkehrs und der Stauzeiten aus.

3. Röhre Rosenberg geplant

Um diesen Engpass zu beheben und der weiteren Verkehrsentwicklung gerecht zu werden, plant das Bundesamt für Strassen ASTRA den Bau einer dritten Tunnel- röhre beim Rosenberg. Als Grundlage für die Projektierung hat im vergangenen Jahr bereits eine geologische Erkundung des Baugrunds stattgefunden.

Der Bau der dritten Röhre bedingt auch, die heutigen Pannenstreifen zwischen den Anschlüssen St.Fiden und Neudorf zu Fahrspuren umzunutzen (permanente Pannenstreifenumnutzung PUN). Dies ermöglicht die Erweiterung der Autobahn auf durch- gängig drei Fahrspuren je Fahrtrichtung in diesem Abschnitt.

Zubringer Güterbahnhof als Entlastung

85 Prozent der Autofahrten starten oder enden im Stadtgebiet. Deshalb lassen Staus auf der Autobahn auch das innerstädtische Verkehrsnetz zusammenbrechen: Diesem fehlt die nötige Kapazität, den ausweichenden Verkehr aufzunehmen. Lösungen, die ausschliesslich die Kapazität der Autobahn erhöhen, greifen deshalb zu kurz. Mit dem Teilprojekt «Zubringer Güterbahnhof» soll daher auch das städtische Strassennetz vom Verkehr entlastet werden. Mit der sogenannten Zweckmässig- keitsbeurteilung haben die Projektbeteiligten nun die Bestvariante für den Zubringer erarbeitet.

Bestvariante mit unterirdischem Kreisel

Der Zubringer Güterbahnhof setzt sich gemäss Bestvariante aus dem Tunnel Feldli und einem unterirdischen Kreisel zusammen, von dem der Tunnel Liebegg und die Anschlüsse an die Stadt abgehen. Der Tunnel Feldli schafft eine Verbindung zwi- schen der Autobahn und dem Güterbahnhof und ist mit zwei Tunnelröhren mit je zwei Spuren geplant. Im Areal Güterbahnhof mündet der Tunnel Feldli in den unter- irdischen Kreisel. Vom Kreisel sind Aus- und Einfahrten in die Geltenwilenstrasse und die Oberstrasse vorgesehen. Weiter soll der Tunnel Liebegg zwischen der Liebegg (Gemeinde Teufen, Kanton Appenzell Ausserrhoden) und dem unterirdischen Kreisel das städtische Verkehrsnetz und die Quartiere vom Durchgangsverkehr entlasten. Der Tunnel Liebegg ist mit je einer Spur stadtein- und stadtauswärts in einer Tunnel- röhre geplant.

Generelle Projekte gestartet

Für die dritte Röhre Rosenbergtunnel sowie den Tunnel Feldli und den Kreisel des Zubringers Güterbahnhof erarbeitet das ASTRA die Generellen Projekte. Über die Generellen Projekte entscheidet der Bundesrat voraussichtlich bis 2022 respektive 2025. Die weiteren Projektteile des Zubringers Güterbahnhof – die Anschlüsse an das städtische Netz und der Tunnel Liebegg – liegen in der Zuständigkeit des Baudepar- tementes des Kantons St.Gallen und werden in enger Abstimmung mit dem ASTRA sowie mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden, der Stadt St.Gallen und der Gemeinde Teufen weiter geplant. Der nächste Schritt ist die Erstellung eines Vorprojekts, das voraussichtlich bis 2021 vorliegt.

Grundsatzeinigung bei den Kosten

Die Kosten für die dritte Tunnelröhre und die Pannenstreifenumnutzung (PUN) zwischen den Anschlüssen St.Fiden und Neudorf werden vollständig vom Bund getragen. In der Botschaft «Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP)», die der Bundesrat im vergangenen September zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, sind entsprechend 1,144 Milliarden enthalten. Auf die Region entfällt ein Anteil von 150 bis 200 Millionen Franken. Die Kostengenauigkeit beträgt zum jetzigen Zeitpunkt +/– 30 Prozent. Im Verlauf der weiteren Projektierung werden die Kosten präzisiert. Der Kostenteiler innerhalb der Region wird in einem nächsten Schritt mit dem Vorprojekt erarbeitet.

Klare Vorteile gegenüber heutigem Zustand

Das Gesamtprojekt Engpassbeseitigung St.Gallen verflüssigt den Verkehr sowohl auf der Autobahn als auch in der Stadt und verbessert die regionale Erreichbarkeit. Die neue unterirdische Linienführung zum Autobahnanschluss ist kürzer, was sich positiv auf die Reisezeit und die Belastung in der Stadt auswirkt. Indem ein grosser Teil des Transitverkehrs unterirdisch abgewickelt wird, reduziert sich der Verkehr
an der Oberfläche und verschafft dem öffentlichen Verkehr wie auch dem Fuss- und Veloverkehr mehr Platz. Mit der hauptsächlich unterirdischen Führung der neuen Strassen und Anschlüsse bleibt die Entwicklung des Güterbahnhofareals möglich.

Weitere Informationen unter zubringer-gueterbahnhof.ch.

Ein sehr wichtiges Signal für die Ostschweiz

Die IG Engpassbeseitigung ist sehr erfreut über den heute bekanntgegebenen Entscheid des Bundesrates, im Rahmen der Erweiterungsprojekte für das Nationalstrassennetz (Realisierungshorizont 2030) nun auch die 3. Röhre durch den Rosenberg und die Spange Liebegg als prioritär zu betrachten und die nötigen Realisierungs-Schritte in die Wege zu leiten.     

Die im Raume St. Gallen seit 31 Jahren existierende A 1, die Strassen um, in und aus der Stadt und die Innenstadt von St. Gallen sind durch die hohe Verkehrszunahme täglich immer mehr überlastet. Kleinste Störungen, ja selbst normale Strassen- und Unterhaltsarbeiten führen zu langen Staus und lästigen Wartezeiten. Autos, aber auch Trolley- und Autobusse sowie der Langsamverkehr sind behindert.  Auf der A1 bestehen zunehmend Sicherheitsprobleme. Leidtragende sind täglich insbesondere Zehntausende von Verkehrsteilnehmern aus der Stadt, den angrenzenden Kantonen Appenzell- Ausserrhoden und Innerrhoden sowie Thurgau.

Es ist nun sehr erfreulich, dass der Bundesrat mit seinem heutigen Entscheid diesen Ostschweizerischen Engpass der höchsten Problemstufe aller Engpässe in der Schweiz zugeteilt und in den prioritären Realisierungshorizont bis 2030 eingestuft hat – inklusive Teilspange bis zum Güterbahnhof.

Es ist wesentlich, dass der Kanton St. Gallen jetzt rasch zusammen mit dem ASTRA und den Nachbarkantonen sowie der Stadt St. Gallen das vorhandene Projekt bereinigt, die Kosten bis zum Anschluss bis zur Liebegg definitiv ermittelt und dann den Kostenteiler festlegt.  Die IG Enpassbeseitigung erwartet, dass im Rahmen des 17. Staatsstrassenbaues (2019-2023, welches dem Kantonsrat St. Gallen im Sommer 2018 zugeleitet wird, die Voraussetzungen für die erforderlichen Realisierungsschritte konkret getroffen werden, damit anschliessend die dringend notwendige Umsetzung zur Verkehrsentlastung realisiert werden kann – allenfalls auch in einem gesonderten Staatsstrassenprogramm. Eine raschere Realisierung der staugeplagten Bevölkerung ist im Interesse der Ostschweiz.

17.01.2018

IG Engpassbeseitigung: Ja zum NAF auch für Ostschweiz wichtig

Die IG Engpassbeseitigung empfiehlt bei der eidgenössischen Abstimmung ein Ja zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Die Engpassbeseitigung in St.Gallen ist zwar nicht von diesem Fonds abhängig, diese neue Grundlage für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur ist aber gerade für Regionen wie die Ostschweiz, deren Bevölkerung und Wirtschaft von vitaler Bedeutung.

Das Verkehrsnetz stösst gesamtschweizerisch wie in der Region Ostschweiz und speziell in der Agglomeration St.Gallen zunehmend an Grenzen. Auf den Nationalstrassen und in den Agglomerationen gibt es darum vielerorts Engpässe. Die starke Beanspruchung führt dazu, dass die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt steigen. Und ein weiterer Ausbau ist dringend nötig.

Um die Finanzierung der Nationalstrassen langfristig zu sichern und auch in Zukunft Projekte für den Agglomerationsverkehr finanziell unterstützen zu können, haben Bundesrat und Parlament den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) geschaffen. Der Fonds ist zeitlich unbefristet und auf Verfassungsstufe verankert. Er ermöglicht den schrittweisen Ausbau der Nationalstrassen: Bis 2030 sollen in einem ersten Schritt rund 6,5 Milliarden Franken in die Engpassbeseitigung fliessen. Dank dem NAF kann der Bund zudem weiterhin Beiträge an Agglomerationsprojekte leisten. Damit können Städte und Gemeinden auch künftig gemeinsam in Umfahrungen und Entlastungsstrassen, in Busse und weitere Infrastrukturen und in Massnahmen für mehr Sicherheit oder zur Verminderung von Lärm- und Umweltschäden investieren.

Ein leistungsfähiges Verkehrsnetz in den Städten und Agglomerationen ist für die Schweiz und die Ostschweizer Kantone zentral. Um die wachsende Mobilität zu bewältigen, sind weitere Investitionen nötig. Der NAF bringt für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr eine Lösung, wie es sie dank FABI für die Bahninfrastruktur schon gibt. Dank dem NAF kann das Verkehrsnetz in der ganzen Schweiz verbessert werden. Davon profitieren alle.

Engpassbeseitigung sind die Wirtschaftsverbände der Stadt St.Gallen (HEV, Gewerbe Stadt St.Gallen, WISG) zusammen mit ACS, TCS, ASTAG und Vertretern aus den weiteren Ostschweizer Kantonen vereinigt. Sie setzt sich ein für ein leistungsfähiges Verkehrsnetz in der Region Appenzell-St.Gallen-Bodensee. Unterstützt wird es auch von eidgenössischen Parlamentariern wie etwa den Ständeräten Karin Keller-Sutter (SG) und Roland Eberle (TG) sowie zahlreichen Nationalräten so auch Nationalrat Andrea Caroni (AR).

23.01.2017

«Staustadt St.Gallen» verhindert

Die «Initiative Güterbahnhof» wurde – wie vom Komitee «NEIN zur Staustadt St.Gallen» erhofft – deutlich abgelehnt. Mit einem Nein-Stimmenanteil von über 63 Prozent und bei hoher Stimmbeteiligung haben die St.Gallerinnen und St.Galler damit entschieden, die Engpassbeseitigung weiter zu entwickeln und die Stadt vor zusätzlichem Verkehrschaos zu bewahren. Die vorgelegte Lösung mit Teilspange kann nun im Detail geplant und raschmöglichst realisiert werden.

 Durch die Abstimmung wurde bestätigt, dass es nicht reicht, einfach an einer Initiative festzuhalten, ohne neue Entwicklungen zu berücksichtigen. Die manipulativen Bilder und die fehlenden Argumente der Initianten konnten die St.Gallerinnen und St.Galler aber glücklicherweise nicht überzeugen: Die Ablehnung der Initiative zeigt, dass die Stadt-Bevölkerung den zunehmenden Lärm und Verkehr verhindern will und gleichzeitig eine gesamtheitliche Politik für alle Verkehrsarten befürwortet.

«Wir sind sehr erleichtert, dass das Volk sich so deutlich gegen die Initiative entschieden hat», sagt Walter Locher, FDP-Kantonsrat und Präsident des Nein-Komitees: «Die Folgen bei einer Annahme wären fatal gewesen, indem die Engpassbeseitigung samt Teilspange nur noch teilweise oder gar nicht mehr hätte umgesetzt werden können.» Und Michael Hugentobler, Präsident der CVP Stadt St.Gallen, hält fest: «Nun können wir endlich die Quartiere vom Verkehr entlasten und unsere Stadt weiterentwickeln.»

Unterirdische Tunnellösung ist jetzt möglich

Die Verkehrs- und Wirtschaftsverbände sowie die Parteien CVP, FDP, SVP, BDP und EVP der Stadt St.Gallen, die gemeinsam die Initiative bekämpften, setzen sich nun dafür ein, dass die vorgeschlagene Tunnellösung mit Teilspange schnellstmöglich realisiert wird. Walter Locher, gleichzeitig auch Präsident der IG Engpassbeseitigung, sagt dazu: «Die St.Galler Bürgerinnen und Bürger haben den Wegrinnen und Bürger haben den Weg für eine rasche Umsetzungsplanung von Bau- und Verkehrsvorhaben frei gegeben – jetzt müssen sich Bund, Kanton und Stadt für eine rasche Durchführung einsetzen.»