«Staustadt St.Gallen» verhindert

Die «Initiative Güterbahnhof» wurde – wie vom Komitee «NEIN zur Staustadt St.Gallen» erhofft – deutlich abgelehnt. Mit einem Nein-Stimmenanteil von über 63 Prozent und bei hoher Stimmbeteiligung haben die St.Gallerinnen und St.Galler damit entschieden, die Engpassbeseitigung weiter zu entwickeln und die Stadt vor zusätzlichem Verkehrschaos zu bewahren. Die vorgelegte Lösung mit Teilspange kann nun im Detail geplant und raschmöglichst realisiert werden.

 Durch die Abstimmung wurde bestätigt, dass es nicht reicht, einfach an einer Initiative festzuhalten, ohne neue Entwicklungen zu berücksichtigen. Die manipulativen Bilder und die fehlenden Argumente der Initianten konnten die St.Gallerinnen und St.Galler aber glücklicherweise nicht überzeugen: Die Ablehnung der Initiative zeigt, dass die Stadt-Bevölkerung den zunehmenden Lärm und Verkehr verhindern will und gleichzeitig eine gesamtheitliche Politik für alle Verkehrsarten befürwortet.

«Wir sind sehr erleichtert, dass das Volk sich so deutlich gegen die Initiative entschieden hat», sagt Walter Locher, FDP-Kantonsrat und Präsident des Nein-Komitees: «Die Folgen bei einer Annahme wären fatal gewesen, indem die Engpassbeseitigung samt Teilspange nur noch teilweise oder gar nicht mehr hätte umgesetzt werden können.» Und Michael Hugentobler, Präsident der CVP Stadt St.Gallen, hält fest: «Nun können wir endlich die Quartiere vom Verkehr entlasten und unsere Stadt weiterentwickeln.»

Unterirdische Tunnellösung ist jetzt möglich

Die Verkehrs- und Wirtschaftsverbände sowie die Parteien CVP, FDP, SVP, BDP und EVP der Stadt St.Gallen, die gemeinsam die Initiative bekämpften, setzen sich nun dafür ein, dass die vorgeschlagene Tunnellösung mit Teilspange schnellstmöglich realisiert wird. Walter Locher, gleichzeitig auch Präsident der IG Engpassbeseitigung, sagt dazu: «Die St.Galler Bürgerinnen und Bürger haben den Wegrinnen und Bürger haben den Weg für eine rasche Umsetzungsplanung von Bau- und Verkehrsvorhaben frei gegeben – jetzt müssen sich Bund, Kanton und Stadt für eine rasche Durchführung einsetzen.»

 

erstellt am: 28.02.2016 | von: Roger Tinner | Kategorie(n): Aktuelles