Medienmitteilung – Verkehrskollaps vermeiden – IG Engpassbeseitigung fordert verbindliche Umsetzung bis 2040

Die IG Engpassbeseitigung begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Bundesratsvorlage «Verkehr ’45» die verkehrsträgerübergreifende Infrastrukturplanung sowie die Dringlichkeitseinstufung von drei Ostschweizer Projekten, namentlich der 3. Röhre Rosenbergtunnel inklusive Zubringer Güterbahnhof. Entscheidend ist jedoch die zeitliche Staffelung: Da die bestehenden Tunnelröhren 2040 das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, müssen sie ab 2037 umfassend saniert werden. Bereits für die Sanierung hätte eine jahrelange Tunnelsperrung ohne vorherige Erstellung oder Fertigstellung der 3. Röhre verheerende Konsequenzen auf den städtischen Verkehr und das insbesondere auch auf die Abwicklung der für Region und Stadt wichtigsten Grossanlässe OLMA, OFFA, Circus KNIE und die Jahrmärkte. Auch nach der Sanierung wäre das städtische Verkehrsnetz ohne Engpassbeseitigung permanent überlastet.

Montag, 12. Oktober 2026

Dringender Handlungsbedarf und zeitliche Priorisierung bis 2040

Dass der Bundesrat der 3. Röhre Rosenbergtunnel inklusive Zubringer Güterbahnhof höchste
Priorität einräumt, ist politisch und sachlich richtig. Bei den Bundesinvestitionen in die Nationalstrassen ist die Ostschweiz seit Jahrzehnten im Hintertreffen: Seit 1990 flossen lediglich 2.6 Prozent der Investitionsbeiträge in die Kantone St.Gallen, Thurgau und beide Appenzell, obwohl dort gut ein Zehntel der Schweizer Bevölkerung lebt. Umso bedauerlicher ist, dass die Vorlage «Verkehr ’45» bis 2045 keine verbindliche zeitliche Priorisierung vorsieht. Die beiden 1987 eröffneten Rosenberg-Röhren erreichen 2040 das Ende ihrer Lebensdauer und müssen gemäss ASTRA ab 2037 umfassend saniert werden. Ohne Fertigstellung der 3. Röhre bis spätestens 2040 droht bei den Tunnelsperrungen angesichts knapp 90’000 Fahrzeugen pro Werktag eine massive Verkehrsverlagerung – mit gravierenden, nicht hinnehmbaren Folgen für das kantonale und städtische Strassennetz, den öffentlichen Verkehr, die regionale Wirtschaft, die Rettungsdienste und die Abwicklung von Schlüsselanlässen wie OLMA, OFFA,
weitere grössere Messen, Jahrmärkte und Circus KNIE.

Anschluss Güterbahnhof: zwingend nötiger Schlüssel zur Entlastung des überörtlichen
und innerstädtischen Verkehrs

Die IG Engpassbeseitigung betont in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass die 3. Röhre allein
nicht ausreicht. Da über 80 Prozent des Verkehrs auf der N1 Ziel-, Quell- und Binnenverkehr
von und in die Stadt St.Gallen sind, ist die gleichzeitige Realisierung des Zubringers Güterbahnhof unverzichtbar. Er führt den Verkehr direkt unterirdisch in die Agglomeration, entlastet
das innerstädtische Strassennetz und verhindert Rückstaus an den N1-Anschlüssen. Laut Verkehrsmodell sinkt die Belastung im Quartierzentrum Riethüsli um rund 70 Prozent, auf der Oberstrasse um über 20 Prozent und auf der St. Leonhard-Brücke um 16 Prozent. Dadurch entsteht auch mehr Raum für Wohnen, Leben und den öffentlichen Verkehr. Sodann braucht es einen zweiten Anschluss und eine Knotenergänzung sowie eine Ergänzung der St. Leonhard-Brücke um eine weitere Fahrspur. Der Anschluss in die Innenstadt ist dringend erforderlich, um das städtische Verkehrsnetz vor einem Verkehrskollaps zu bewahren und daraus resultierende zeitweilige Sperrungen der Autobahnzufahrten zu vermeiden.

OLMA, OFFA, weitere grössere Messen, Jahrmärkte und Circus Knie vor allergrössten
Herausforderungen

Müsste während der bis 2040 zwingend erforderlichen Sanierung des Rosenbergtunnels eine
der beiden bestehenden Röhren gesperrt werden, ohne dass die dritte Röhre gebaut oder
fertiggestellt ist, hätte dies gravierende Folgen für diejenigen Grossanlässe, die für Stadt und
Region von zentraler Bedeutung sind. Betroffen wären die OLMA, die OFFA sowie weitere
Messen und Events – nicht nur während den Anlässen selbst, sondern auch während der Aufund Abbauzeiten mit zahlreichen Last- und Lieferwagen. Ebenso beeinträchtigt wären die von
der Stadt organisierten Jahrmärkte im Frühling und Herbst sowie das traditionelle Gastspiel
des Circus Knie.
Was geschieht, wenn die Sonnenstrasse dauerhaft für den Verkehr geöffnet bleiben muss?
Wie sollen all diese Grossanlässe noch durchgeführt werden, wenn sich täglich zusätzlich
40’000 bis 45’000 Fahrzeuge durch die Stadt St.Gallen, am Messegelände und am SpelteriniPlatz vorbeizwängen?

Breiter demokratischer Rückhalt und schlüssige Gesamtschau

Sowohl die dritte Röhre des Rosenbergtunnels als auch der Zubringer Güterbahnhof geniessen in der Ostschweizer Bevölkerung und Politik breiten Rückhalt. Die Stimmbevölkerung aller
fünf Ostschweizer Kantone sagte im November 2024 deutlich Ja zum Ausbau der Nationalstrassen. Zudem überwies der St. Galler Kantonsrat das Standesbegehren zum Projekt mit
80 zu 25 Stimmen, und die Kantonsparlamente von Thurgau, Schaffhausen und beider Appenzell stimmten dem Projekt ebenfalls zu.
Die IG Engpassbeseitigung begrüsst, dass der Bund eine Gesamtschau verfolgt und weitere
regionale Schlüsselvorhaben einbezieht: den Lückenschluss der Zürcher Oberlandautobahn
(N15) in Abstimmung mit dem Stadttunnel Rapperswil-Jona, die zweite Röhre des Fäsenstaubtunnels (N4), die Umfahrung Wilen (N25) sowie die dringliche Einstufung der Umfahrung Amriswil Nord mit Anbindung Romanshorn (N23). So lassen sich die Entwicklungsdynamik und die volkswirtschaftlichen Bedürfnisse der gesamten Region berücksichtigen.
Die IG Engpassbeseitigung unterstützt die verkehrsträgerübergreifende Stossrichtung von
«Verkehr ’45» ausdrücklich, fordert jedoch zur Vermeidung eines Verkehrskollapses im Raum
St.Gallen und zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf die ganze Region eine rasche
und prioritäre Umsetzung der Ostschweizer Projekte bis spätestens 2040.

Medienmitteilung – Rückenwind aus Bern für Ostschweizer Verkehrsprojekte – Ständerätliche Kommission gibt Ostschweizer Standesbegehren einstimmig Folge

Montag, 07. September 2026

Im Frühling 2025 schlossen sich die bürgerlichen Parteien und Wirtschafts- sowie Verkehrsverbände aller Ostschweizer Kantone zusammen und forderten mittels Standesbegehrens die rasche Realisierung zentraler Verkehrsprojekte: Die 3. Röhre Rosenbergtunnel inklusive Anschluss Güterbahnhof und die 2. Röhre Fäsenstaubtunnel sollen bereits im nächsten Ausbauschritt wieder aufgenommen werden. Der Zubringer Appenzellerland und die Bodensee-Thurtalstrasse sollen mit erhöhter Priorität berücksichtigt werden. Die zuständige Ständeratskommission hat den Standesbegehren gemäss Kommunikation von letzter Woche einstimmig Folge gegeben. Die Parteien und Verbände nehmen diesen Zwischenerfolg erfreut zur Kenntnis und werden sich bis zum definitiven Entscheid weiterhin geeint auf allen Ebenen für diese Vorhaben einsetzen.

Die Hauptverkehrsachsen in der Ostschweiz sind am Limit. Das ist kein Zufall: Seit 1990 kamen nur
gerade 3,6 Prozent der Investitionen ins Nationalstrassennetz der Ostschweiz zugute. Vor diesem Hintergrund haben sich die bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbände aller Ostschweizer Kantone im
Frühling 2025 zusammengeschlossen und forderten mittels Standesbegehrens bereits im nächsten
Ausbauschritt die Realisierung der 3. Röhre Rosenbergtunnel inklusive Anschluss Güterbahnhof und
die 2. Röhre Fäsenstaubtunnel. Zudem sollen der Zubringer Appenzellerland und die Bodensee-Thurtalstrasse mit erhöhter Priorität berücksichtigt werden. Dieser Zusammenschluss ist historisch und zeigt, dass es um echte Lösungen für die Bevölkerung und Wirtschaft in den Kantonen St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau sowie beiden Appenzell geht.

Rückenwind aus Bern
Nachdem die Vertreterinnen und Vertreter der Ostschweizer Kantonsparlamente die Standesbegehren
im vergangenen Januar der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S)
präsentiert hatten, gab diese den Begehren nun einstimmig Folge. In ihrer Medienmitteilung von letzter
Woche hält die Kommission – die sich aus Vertreterinnen und Vertreter aller Landesteile zusammensetzt – zudem fest, dass sie «den Stellenwert, den die Verkehrsprojekte für die Verkehrspolitik in den
Ostschweizer Kantonen haben», explizit anerkenne.

Die Ostschweiz zieht weiterhin an einem Strang
Auch wenn die materielle Beurteilung der Verkehrsprojekte erst im Rahmen der Beratung der Bundesratsvorlage «Verkehr ’45» erfolgen wird, ist das einstimmige Folgegeben aus Bundesbern ein starkes Signal. Es zeigt, dass das geschlossene Auftreten der Ostschweiz Wirkung entfaltet. Die Parteien und Verbände nehmen diesen Zwischenschritt erfreut zur Kenntnis und werden sich sowohl bei der weiteren Behandlung der Standesbegehren als auch im Rahmen von «Verkehr ’45» konsequent für die Interessen der Ostschweizer Bevölkerung und Wirtschaft einsetzen.

Medienmitteilung «JA zum Verkehrsinfrastrukturausbau» – aber die Engpassbeseitigung nicht auf die nächste Generation verschieben

Donnerstag, 29. Januar 2026

Die IG Engpassbeseitigung nimmt den vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Bericht mit den Eckwerten zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 zur Kenntnis. Aus der ETH-Studie von Prof. Ulrich Weidmann, welche letztes Jahr veröffentlicht worden war, ging die Priorisierung der dritten Röhre Rosenberg-Tunnel inklusive Zubringer Güterbahnhof klar hervor. Die IG Engpassbeseitigung ist erfreut, dass der Bundesrat die Wichtigkeit der dritten Röhre und des Zubringers Güterbahnhof anerkennt, erachtet den vorgesehenen Realisierungshorizont aber als untauglich, da die bestehenden Tunnels ab 2037 umfassend saniert werden müssen.

Die dritte Röhre Rosenbergtunnel inklusive Anschluss Güterbahnhof ist Teil von Verkehr ’45. Das ist richtig, zukunftsorientiert und für eine erreichbare Ostschweiz unabdingbar. Die Bevölkerung der Ostschweizer Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Schaffhausen hatte dem richtungsweisenden Projekt deshalb im November 2024 mit grosser Mehrheit zugestimmt. Dass das unterirdische Projekt jedoch erst mit einem Realisierungshorizont von 2045 ausgeführt werden soll, ist für die IG Engpassbeseitigung unverständlich. Die Lösung des drängenden Verkehrsproblems darf nicht auf die nächste Generation verschoben werden.

Die Engpassbeseitigung ist für die Ostschweiz von entscheidender Bedeutung – sowohl für den strassengebundenen öffentlichen Verkehr, der gerade für die Stadt St. Gallen zentral ist, als auch für den motorisierten Individualverkehr, der täglich mit über 80’000 Fahrzeugen auf der A1 zirkuliert.

Werden die Tunnels ab 2037 saniert, droht der Stadt St.Gallen und der umliegenden Agglomeration mit dem Zeitplan des Bundesrates der Verkehrskollaps. 40’000 Fahrzeuge müssten sich durch die Stadt St.Gallen und ihre Quartiere zwängen. Staus, Lärm und massive Zeitverluste wären an der Tagesordnung sein. Das ist untragbar!

Mit dem gemeinsamen Standesbegehren, welches im Frühling 2025 zusammen von den Kantonen St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Schaffhausen lanciert wurde, muss es rasch vereint weitergehen. Die breite Allianz der Ostschweizer Kantonsparlamente, der bürgerlichen Parteien sowie der Wirtschafts- und Verkehrsverbände wird den eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen. Kollaps und Stillstand müssen verhindert werden – im Interesse der Ostschweizer Bevölkerung und Wirtschaft.

Medienmitteilung «Tunnelprojekte – Infrastruktur für heute und morgen vorantreiben»Medienmitteilung

Donnerstag, 09. Oktober 2025

Die IG Engpassbeseitigung nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Bundesrat unter Federführung von Bundesrat Rösti gemäss den heute in Bern präsentierten Ergebnissen der ETH-Studie von Prof. Ulrich Weidmann das Projekt der dritten Röhre Rosenberg-Tunnel sowie den Zubringer Güterbahnhof im Rahmen der Engpassbeseitigung wieder aufgenommen hat und weiterverfolgen will. Die Bevölkerung der Ostschweizer Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Schaffhausen hatte den richtungsweisenden Projekten im November 2024 mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Die IG Engpassbeseitigung sieht in der heute präsentierten Studie und den gezogenen Schlussfolgerungen einen richtungsweisenden Schritt zur nachhaltigen Lösung der Verkehrsprobleme in der Ostschweiz und der gesamten Agglomeration St.Gallen. Die Engpassbeseitigung ist von zentraler Bedeutung — sowohl für den strassengebundenen öffentlichen Verkehr, der gerade für die Stadt zentral ist,als auch für den Privatverkehr, der täglich mit über 80’000 Fahrzeugen auf der A1 verkehrt. Die Projekte stellen eine effiziente Abwicklung des Verkehrs unterirdisch sicher, vermeiden massive Staus in der Sanierungsphase des Rosenberg-Tunnels sowie im späteren Betrieb und leiten den zunehmenden Verkehr von und nach St. Gallen künftig wieder rasch und zielgerichtet über die Autobahn in die Stadt und aus der Stadt. Mit der Engpassbeseitigung werden die Quartiere entlastet und eine positive Weiterentwicklung der Stadt St.Gallen und umliegenden Gemeinden ermöglicht.

Die vorgeschlagenen Massnahmen stehen im Einklang mit den fünf Standesinitiativen, die von den Kantonen St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Schaffhausen gemeinsam beschlossen und in Bern eingereicht wurden. Es ist nun entscheidend, dass die zuständigen Behörden des Bundes die Vorschläge von Bundesrat Rösti zügig umsetzen, um die Ostschweiz verkehrsmässig — sowohl im öffentlichen Verkehr als auch im Autobahnnetz — nachhaltig zu entlasten und gegenüber der übrigen Schweiz nicht weiter zu benachteiligen.

Wir ersuchen den Bundesrat, das ASTRA sowie die betroffenen Kantons- und Gemeindebehörden, das Projekt nun konstruktiv voranzutreiben und die Engpassbeseitigung im Rosenbergtunnel (samt Zubringer Güterbahnhof), aber auch im Schaffhauser Fäsenstaubtunnel entschlossen und zeitnah anzugehen und die Engpässe zu beseitigen. Die Bevölkerung und die Wirtschaft der Region dürfen nicht länger unter den bestehenden Verkehrsengpässen leiden.



Die Ostschweiz zieht an einem Strang

Seit 1990 kamen nur gerade 3.6% der Investitionen ins Nationalstrassennetz der Ostschweiz zugute. Nach dem Volks-Nein zur Nationalstrassen-Vorlage dürfte sich dies ohne Reaktion auch kaum ändern.

Volksvertreter der bürgerlichen Parteien und der Wirtschaftsverbände aller Ostschweizer Kantone haben sich vor diesem Hintergrund zusammengeschlossen und fordern mittels Standesbegehrens die rasche Realisierung zentraler Verkehrsprojekte: Die 3. Röhre Rosenbergtunnel in St. Gallen und die 2. Röhre Fäsenstaubtunnel sollen bereits im nächsten Ausbauschritt wieder aufgenommen werden.

Der Zubringer Appenzellerland und die Bodensee-Thurtalstrasse sollen im STEP Nationalstrasse mit erhöhter Priorität berücksichtigt werden. Die breite Allianz beweist, dass die Ostschweiz zusammensteht, wenn es zählt.

Am 24. November 2024 lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen ab. In der Ostschweiz zeigte sich jedoch ein völlig anderes Bild: Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau sagten geschlossen Ja. Mit diesem klaren Votum hat die Bevölkerung unmissverständlich signalisiert, dass sie hinter den geplanten Verkehrsprojekten in der Ostschweiz steht.

Diese umfassen die dritte Röhre des Rosenbergtunnels mit dem Zubringer Güterbahnhof (Riethüslitunnel) in St. Gallen sowie die zweite Röhre des Fäsenstaubtunnels in Schaffhausen.

Für das deutliche Ja waren drei Faktoren ausschlaggebend:

  • Ungleichgewicht bei Investitionen – Seit 1990 hat der Bund deutlich weniger Mittel in die Ostschweizer Nationalstrassen investiert als in andere Regionen.
  • Tunnel statt Landschaftseingriffe – Beide Projekte bestehen aus Tunnelbauten, die keine neue Flächenversiegelung verursachen.
  • Solidarität und Verkehrsnotwendigkeit – Die Ostschweiz kennt die Bedeutung leistungsfähiger Verkehrsachsen und setzt sich geschlossen für deren Erhalt ein.

Das Projekt in St. Gallen betrifft nicht nur die Stadt, sondern die ganze Region. Die Mobilitätsprobleme in der Region bleiben momentan bestehen, weshalb Lösungen für die akuten Verkehrsüberlastungen gefunden werden müssen.

Projekte sind in gesamtheitlicher Mobilitätsstrategie zu realisieren

Diese Projekte sind im Rahmen eines ganzheitlichen Ostschweiz Mobilitätskonzepts, welches sämtliche Verkehrsträger und Massnahmen zum Mobilitätsmanagement berücksichtigt, zu realisieren.

Der Handlungsdruck im Strassennetz ist besonders hoch.

Die Botschaft aus der Ostschweiz ist daher klar: Die Region braucht diese Mobilitätsprojekte – und zwar jetzt.

Der Bund ist gefordert, diesen Auftrag ernst zu nehmen und die Verkehrsengpässe mit langfristigen Lösungen zu entschärfen.

zusammen vorwärtskommen

JA zu einer effizienten und sicheren Verkehrsinfrastruktur!

Alle Informationen zur Abstimmung vom 24. November über den Ausbauschritt 2023
für die Nationalstrassen (STEP) finden Sie unter dem folgenden LINK:
https://www.zusammen-vorwaertskommen.ch/home

Erfreuliche Botschaft aus Bern!

Die IG Engpassbeseitigung nimmt mit Freude das vom Bundesrat gestern verabschiedete aktuelle STEP Nationalstrassen zur Kenntnis. Darin beantragt der Bundesrat dem Parlament, fünf Projekte aus dem Realisierungshorizont 2030 dem Ausbauschritt 2023 zuzuweisen und definitiv zu beschliessen – eines davon ist das Projekt A1 Rosenbergtunnel in St.Gallen. Die 3. Röhre unter dem Rosenberg entlastet die an die Kapazitätsgrenze kommende Stadtautobahn. Zudem macht sie die notwendige Sanierung der Autobahnstrecke im Jahr 2037 möglich. 

«Die Botschaft des Bundesrates freut uns sehr; sie bestätigt Relevanz der 3. Röhre für die Stadt St.Gallen und das gesamte übergeordnete Strassennetz der Ostschweiz», sagt Kantonsrat Walter Locher, Präsident der IG Engpassbeseitigung. Die Sanierung der bestehenden Röhren unter dem Rosenbergtunnel ist unabdingbar und bereits geplant: sie soll ca. 2037 stattfinden. Ohne diese 3. Röhre würde es zu massiven Verkehrsproblemen in der Stadt und Umgebung kommen, da die Tunnelröhren während der Sanierung teilweise gesperrt werden müssen.

Der Verkehr in der Stadt würde in diesem Fall regelmässig – teilweise täglich – insbesondere zur Rushhour komplett zum Erliegen kommen. «Bereits bei anhaltender starker Überlastung leidet nicht nur die Volkswirtschaft, die Sicherheit der Bevölkerung – z. B. durch die Behinderung von Blaulichtfahrzeugen – ist beeinträchtig», sagt Walter Locher.

Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmenden

Die Lebensqualität der Stadt als Wohn-, Lebens- und Arbeitsraum wird mit der 3. Röhre stark verbessert. Sowohl die Stadt als auch die umliegenden Gemeinden werden wirkungsvoll vom drohenden Mehrverkehr bis zum Verkehrskollaps entlastet. Mit der 3. Röhre ist zudem die gute Erreichbarkeit der Stadt jederzeit sichergestellt.

Verbesserung für alle Verkehrsträger

«Mit Entscheid des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verkehrsentlastung der Stadt St.Gallen gemacht worden», sagt Walter Locher. «Für eine echte und langfristige Entlastung ist jedoch auch der Zubringer Güterbahnhof von grosser Relevanz.» 85 % des gesamten Verkehrs auf der A1 ist Ziel- und Quellverkehr von und in die Stadt. Für die städtische Verkehrsentlastung ist daher der Anschluss an das städtische Verkehrsnetz zwingend. Er erlaubt es, den motorisierten Individualverkehr weitestgehend unterirdisch abzuwickeln und schafft oberirdisch Raum und Sicherheit für Langsamverkehr.

Testplanung Güterbahnhof-Areal abgeschlossen

Kanton und Stadt St.Gallen haben die Testplanung für das Güterbahnhof-Areal abgeschlossen. Die Resultate haben der Kanton und die Stadt im Mai 2022 vorgestellt. Nun liegt der Schlussbericht vor. 

Wie könnte das Güterbahnhof-Areal in 2040 aussehen? Welche Nutzungen sind denkbar? Wie können die Arealentwicklung und der neue Autobahnanschluss bestmöglich aufeinander abgestimmt werden? Diese und weitere Fragen haben der Kanton und die Stadt St.Gallen mit der Testplanung zum Güterbahnhof-Areal untersucht.  

Für die Testplanung beauftragten Kanton und Stadt, unter Einbezug der SBB und der Appenzeller Bahnen, vier Planungsbüros. Ein Beurteilungsgremium, bestehend aus Fachleuten aus den Bereichen Städtebau, Architektur, Freiraum und Verkehr, hat die Lösungen bewertet. Begleitet wurde der Prozess von einem Sounding Board. 

Lösung ermöglicht Arealentwicklung  

Das Beurteilungsgremium empfiehlt, den neuen Autobahnanschluss an der St.Leonhardsbrücke zu realisieren. Der Anschluss soll das Güterexpeditionsgebäude in einem Tunnel unterqueren und gleisseitig bei der St.Leonhardsbrücke auftauchen. Der Standort bringt für die Arealentwicklung die meisten Vorteile. Dank dieser Lösung bleibt das geschützte Güterexpeditionsgebäude erhalten. Weiter können das Areal und der neue Autobahnanschluss bestmöglich entflechtet werden. 

Zum einen entlastet diese Trennung das Areal nahezu vollständig vom neuen Autobahnanschluss. Das schafft Raum für den Fuss- und Veloverkehr. Zum anderen ermöglicht die Lösung eine attraktive Bebauung mit Aufenthaltsmöglichkeiten wie zum Beispiel öffentlichen Plätzen. Für den Fuss- und Veloverkehr entstehen mit der Lösung neue Verbindungen, zum Beispiel die Zyli-Passerelle (Nord-Süd-Richtung). 

Städtebaulich anspruchsvoll  

Nebst den genannten Vorteilen bringt ein Autobahnanschluss an der St.Leonhardsbrücke auch Herausforderungen mit sich. So ist der geplante Knoten an der St.Leonhardsbrücke aus städtebaulicher Sicht anspruchsvoll. Das grosse Bauwerk mit sechs Fahrspuren würde das Stadtbild massgeblich prägen. Weiter würden der Fuss- und Veloverkehr sowie der öffentliche Verkehr an dieser Stelle benachteiligt. 

Ergebnisse vertiefen  

Aufgrund der Ergebnisse aus der Testplanung und den Empfehlungen des Begleitgremiums wurden im Syntheseplan die wichtigsten Eckwerte für die weitere Entwicklung des Areals Güterbahnhof festgehalten. In weiterführenden Verfahren sind die Erkenntnisse zu vertiefen. Ziel ist, das Areal möglichst vor der Fertigstellung des neuen Anschlusses in 2040 zu überbauen. Dafür erarbeiten Kanton und Stadt in einem nächsten Schritt den Bauablauf und die Baumethode. 

Der Schlussbericht ist auf der Webseite zur Testplanung aufgeschaltet: https://zubringer-gueterbahnhof.ch/testplanung/

IG zur Testplanung: Einmalige Chance für die Stadt St.Gallen

Die IG Engpassbeseitigung begrüsst das Ergebnis der Testplanung zum Areal Güterbahnhof, das gestern präsentiert wurde. Damit erhält die Stadt St.Gallen die einmalige Chance, dieses Gebiet städtebaulich optimal zu entwickeln und die bestehenden Gebäude des Güterbahnhofs zu erhalten. Der neue Autobahnanschluss mit unterirdischer Verkehrsführung entlastet mehrere Quartiere und bringt Vorteile für praktisch alle Verkehrsträger, auch den öffentlichen und den Langsamverkehr.

«Das Ergebnis der Testplanung ist sehr erfreulich», betont Kantonsrat Walter Locher, Präsident der IG Engpassbeseitigung: «Es zeigt, dass der unterirdische Anschluss an die Autobahn mit Tunnel Liebegg und Kreisel unterhalb des Güterbahnhof-Areals die Erreichbarkeit der Stadt sicherstellt und gleichzeitig oberirdisch den Raum für eine ideale städtebauliche Entwicklung freihält.» Auf dem Güterbahnhof-Areal ist eine oberirdische Bebauung möglich, während sich der Verkehr im Untergrund ab der Autobahn A1 zum unterirdischen Kreisel und hin zur St. Leonhard-Strasse einerseits sowie in das Gebiet Liebegg andererseits geführt wird. 

Verbesserung für alle Verkehrsträger

Eine wesentliche Erkenntnis der Testplanung ist, dass der Autobahnanschluss eine qualitative Aufwertung des Güterbahnhofareales ermöglicht. Weiter ist erfreulich, dass die Ein- und Ausfahrt in die Autobahn von der Arealerschliessung des Güterbahnhofareales getrennt werden kann. Für die Ein- und Ausfahrt in die unterirdische Verkehrsanlage werden nur wenige Prozente des ganzen Areals Güterbahnhof benötigt. Dennoch ist die Anbindung an die Geltenwilenstrasse und die St. Leonhard-Strasse gewährleistet. Weil 85% des gesamten Verkehrs auf der A1 Ziel- und Quellverkehr von und in die Stadt sind, ist der Anschluss an das städtische Verkehrsnetz für eine wirkliche Entlastung zwingend notwendig. Er erlaubt es, den motorisierten Individualverkehr weitestgehend unterirdisch abzuwickeln und schafft interessante neue Verbindungen für den Langsamverkehr (Velo- und Fussgängerverkehr). Insgesamt ermöglicht der neue Anschluss eine optimale Entlastung im Gebiet zwischen Riethüsli und Kreuzbleiche. Das gilt insbesondere auch für den öffentlichen Verkehr, der auf diesen wichtigen Knoten angewiesen ist.

Wohn- und Lebensraum aufgewertet

Die Entwicklung der Stadt als Wohn- und Lebensraum wird mit der gewählten Lösung stark verbessert, die angrenzenden Quartiere werden wirkungsvoll aufgewertet und vom Verkehr wesentlich entlastet. Zu begrüssen ist in diesem Zusammenhang auch die neue Passerelle für den Velo- und Langsamverkehr ab der Zylistrasse/Paradiesstrasse hin zur Oberstrasse. Mit dem unterirdisch geführten MIV und dem Anschluss an die A1 ist gleichzeitig die gute Erreichbarkeit der Stadt sichergestellt.

Region begrüsst Bundesratsentscheid zur 3. Röhre Rosenberg

St.Gallen, 31. März 2022. Gestern hat der Bundesrat das Generelle Projekt für den Bau der 3. Röhre durch den Rosenberg genehmigt. Die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden, die Stadt St.Gallen und die Gemeinde Teufen begrüssen diesen Entscheid. Mit dem Bau der 3. Röhre schafft der Bund die Voraussetzung für den langfristigen Betrieb der Stadtautobahn.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA plant den Bau der 3. Röhre durch den Rosenberg. Die Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, die Stadt St.Gallen und die Gemeinde Teufen begrüssen die Genehmigung des Generellen Projekts durch den Bundesrat. Mit dem Bau der 3. Röhre Rosenbergtunnel kann der Betrieb der Stadtautobahn langfristig sichergestellt werden. Ohne die 3. Röhre stände dem Verkehr während der notwendigen Komplettsanierung des bestehenden Tunnels nur eine Röhre zur Verfügung, womit das Verkehrsnetz im Raum St.Gallen zusammenbrechen würde.

Bau der 3. Röhre erfolgt ab 2030

Die dritte Röhre Rosenberg ist Teil des strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) Nationalstrassen. Mit dem Programm will der Bund die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes erhalten. Der Bau der 3. Röhre kann voraussichtlich ab 2030 beginnen.

Die STEP-Vorlage, die derzeit im nationalen Parlament in der Vernehmlassung ist, beinhaltet neben dem Neubau der 3. Röhre des Rosenbergtunnels einen unterirdischen Zubringer zum Güterbahnhof- Areal mit Verlängerung in Richtung Teufen. Der Zubringer entlastet das städtische Strassennetz, den Anschluss Kreuzbleiche und die Quartiere vom Verkehr. Die Tunnellösung schafft mehr Platz an der Oberfläche für den öffentlichen Verkehr und den Fuss- und Veloverkehr.

Der Bundesrat wird voraussichtlich 2025 über die Genehmigung des Generellen Projekts «Engpassbeseitigung St.Gallen inkl. Zubringer Güterbahnhof» entscheiden.

Gemeinsame Weiterbearbeitung

In einem nächsten Schritt erarbeitet das ASTRA das Ausführungsprojekt «3. Röhre Rosenberg». Parallel dazu planen das ASTRA und die Region den Zubringer Güterbahnhof weiter.

Mit der Engpassbeseitigung St.Gallen gehen der Bund, die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden, die Stadt St.Gallen und die Gemeinde Teufen die Verkehrsprobleme gemeinsam an. Die Engpassbeseitigung besteht aus den drei Projekten 3. Röhre Rosenberg, dem Zubringer Güterbahnhof und der Unterhaltsplanung Nationalstrassen UPlaNS. Die Region plant und erstellt den Tunnel Liebegg und die Anschlüsse an die Stadt im Rahmen des Zubringers Güterbahnhof. Die restlichen Projekte verantwortet der Bund.

(Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Appenzell-Ausserrhoden und St.Gallen sowie der Stadt St.Gallen und Teufen)